15.01.2025 Der Grundfreibetrag für Einzelveranlagung wurde von 11.784 EUR auf 12.096 EUR erhöht und für Zusammenveranlagung von 23.568 EUR auf 24.192 EUR erhöht. Diese Erhöhung bedeutet, dass ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt.
Der Kinderfreibetrag wurde auf 9.600 EUR erhöht. Dies betrifft den Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.
Das Kindergeld wurde auf 255 EUR pro Kind erhöht.
07.01.2025 Seit dem 01.01.2025 gelten neue Grenzen zur Abgabe der Umsatzsteuer-voranmeldung!
Monatliche Voranmeldung:
Umsatzsteuer im Vorjahr über 9.000 EUR
(vorher 7.500 EUR)
Vierteljährlich Voranmeldung:
Umsatzsteuer im Vorjahr über 2.000 bis 9.000 EUR (vorher 1.000 bis 7.500 EUR)
Jährliche Voranmeldung:
Umsatzsteuer im Vorjahr bis 2.000 EUR
(vorher 1.000 EUR)
06.01.2025 Fotoshooting vor dem Kurfürstlichen Schloss zu Koblenz: Unser Team ist bereit für 2025.
Wir freuen uns darauf, unsere Mandanten und Mandantinnen auch im neuen 2025 wieder mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung zu unterstützen.
Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund im Steuern, Finanz- und Lohnbuchhaltung.
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